Image result for RentenartenIn der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Vielzahl verschiedener Renten, die sich an verschiedene Bezugsgruppen richten und verschieden ausgestaltet sind. Die große Zahl an Rentenmodellen erklärt sich dabei vor allem aus der Vergangenheit Deutschlands. So unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung, die als zentrale Instanz für die Renten der Deutschen verantwortlich ist, neun verschiedene Arten von Rente, die Menschen beziehen können.

Am bekanntesten ist dabei die normale Altersrente, auf die jeder Mensch bereits nach fünf Jahren Anspruch hat. Daneben gibt es die Altersrente für Personen, die langjährig oder besonders langjährig versichert sind. Die Altersgrenze, die zum Empfang erreicht werden muss, ist dabei abhängig vom Geburtsjahr der Person. Schwerbehinderte Menschen haben darüber hinaus eine eigene Altersrente, sodass Personen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 50 bereits eher in Rente gehen. Frauen, die vor 1952 geboren wurden, haben unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Alter von 60 Jahren einen Anspruch auf Rentenbezug.

Mit der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute wird den besonderen Erschwernissen dieses Berufs Rechnung getragen. Betroffene können bereits ab dem sechzigsten Lebensjahr in Rente gehen, wenn sie 25 Jahre ständig gearbeitet haben. Auch bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit gibt es eine Altersrente. Diese erhalten in Deutschland über zwei Millionen Menschen nach einer langen Phase der Altersteilzeit oder der Arbeitslosigkeit. Eine weitere Rentenart stellt die Rente an Hinterbliebene dar, die etwa an Witwen gezahlt wird. So hilft die gesetzliche Rentenversicherung Betroffenen, auch nach dem Verlust eines Angehörigen finanziell unabhängig zu bleiben.

Eine weitere Rentenart stellt die Erwerbsminderungsrente dar. Sie dient allen Personen, die aufgrund chronischer Erkrankungen nur noch eingeschränkt ihrer Tätigkeit nachgehen können. Die Rente hilft dann dabei, das zu geringe Gehalt aufgrund der Erwerbsminderung zu kompensieren. Die letzte Rentenart ist die Grundsicherung. Diese steht Personen zu, die von ihrer Rente im Alter nicht leben könne. So wird eine zu geringe Rente bis zu einem gewissen Niveau aufgestockt.