Neben der zuvor vorgestellten gesetzlichen Rente gibt es in Deutschland noch eine ganze Reihe weiterer Rentenarten. Diese sollen im Folgenden ausführlich dargestellt werden. Dabei wird auch auf die Besonderheiten der jeweiligen Rentenart eingegangen werden. Generell können zwei große Arten von Renten unterschieden werden. Auf der einen Seite steht dabei die gesetzliche Rente, die vom Staat an die Bürger gezahlt wird. Auf der anderen Seite stehen private Renten, die Versicherte unabhängig vom Staat mit privatwirtschaftlichen Unternehmen organisieren.
Die gesetzliche Rente betrifft dabei fast jeden Arbeitnehmer. So werden automatisch jeden Monat vom Bruttogehalt bestimmte Sätze abgezogen und der gesetzlichen Rentenkasse zugeführt. Durch diese Beiträge erarbeitet sich der Versicherte dann seine spätere Rente. Dabei werden die gezahlten Beiträge nach einer feststehenden Formel in sogenannte Rentenpunkte umgewandelt. Diese Rentenpunkte entsprechen später einer festen monatlichen Rente. Aktuell sind die Geldwerte der Rentenpunkte dabei in Westdeutschland und in Ostdeutschland verschieden. Für das Jahr 2017 beträgt der Gegenwert eines Rentenpunktes in Westdeutschland aktuell 31,03 Euro. In Ostdeutschland ist ein Rentenpunkt im Jahr 2017 dagegen 29,69 Euro wert. Diese Werte werden jährlich angepasst. Jeder Versicherte kann pro Jahr außerdem maximal zwei Punkte ansammeln.
Neben der gesetzlichen Rente existiert darüber hinaus noch die private Rente. Diese ist von der gesetzlichen Rente vollkommen verschieden. So handelt es sich bei der privaten Rente um einen Vertrag einer versicherten Person mit einer privatwirtschaftlichen Organisation. Die dahinter steckende Idee ist zur gesetzlichen Rente kaum verschieden. Der Versicherte zahlt regelmäßig oder einmalig eine Geldsumme an die Versicherung. Im Gegenzug erhält er dafür einen rechtlichen Anspruch gegenüber dem Anbieter. Dieser muss dem Versicherten später entweder als einen einmaligen Betrag oder als eine monatliche Rente zahlen. In Deutschland ist diese Form der Rente jedoch meist nur eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente. So sind die meisten Personen nur gesetzlich versichert und bedenken nicht, dass diese Rente im Alter nicht reichen könnte.