Mit dem Begriff Betriebliche Altersvorsorge werden alle finanziellen Leistungen bezeichnet, die ein Arbeitgeber einem Arbeiternehmer zu dessen Altersvorsorge bezahlt. Mit der Zusage ist dabei ein Rechtsanspruch deImage result for Betriebliche Altersvorsorges Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber verbunden, der einklagbar ist.

Die häufigste Form der Betrieblichen Altersvorsorge ist eine durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu zahlende Zusatzrente. Aktuell haben in Deutschland etwa 18 Millionen Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zahlungen einer Betriebsrente durch ihren Arbeitgeber.

Generell hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht darauf, dass ein Teil seines Entgelts in eine zusätzliche Vorsorge umgewandelt wird. Gerade in kleinen Betrieben wissen Mitarbeiter jedoch oft nicht um diese Möglichkeit und Arbeitgeber verschweigen diese bewusst. Der Arbeitnehmer zahlt bei der Betriebsrente einen Teil seines nicht versteuerten Bruttolohnes sofort in eine eigene Rentenkasse.

Generell können drei Arten der Zahlung des Beitrages bei der Betrieblichen Altersvorsorge unterschieden.

  • Der Arbeitgeber zahlt den Betrag komplett, für den Arbeitnehmer fallen keine Ausgaben an.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Betrag gemeinsam.
  • Der Arbeitnehmer übernimmt den Beitrag zur Betrieblichen Altersvorsorge allein.

Dabei können insgesamt fünf verschiedene Varianten unterschieden werden, wie der Beitrag verwendet wird.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber mit einer Versicherung einen Vertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und hat einen Rechtsanspruch gegenüber der Versicherungskasse. Genau so funktioniert auch das Modell der Pensionskasse, die hier anstatt der Versicherung als Anbieter der Leistung fungiert.

Beim Pensionsfonds gestaltet der Arbeitgeber die Geldanlage frei und legt das Geld selbst an. Dieses Modell findet sich vor allem bei Großunternehmen.

Bei der sogenannten Pensionszusage erhält der Arbeitnehmer eine Vorsorgezusage, die das Unternehmen an den Arbeitnehmer zu zahlen verpflichtet ist. Dies kann eine laufende oder eine einmalige finanzielle Leistung sein.

Bei einer Unterstützungskasse besteht neben der Firma des Arbeitnehmers eine eigenständige Rechtsform, die die Leistungen für den Arbeitnehmer im Rentenfall übernimmt. Die Kasse kann dabei ihr Vermögen frei verwalten.